Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

3
laws_md/famfg/§214.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 214 Bestätigung des Vergleichs
Schließen die Beteiligten einen Vergleich, hat das Gericht diesen zu bestätigen, soweit es selbst eine entsprechende Maßnahme nach § 1 Absatz 1 des Gewaltschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes, hätte anordnen können. Die Bestätigung des Gerichts ist nicht anfechtbar.