Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

5
laws_md/f_v/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,5 @@
# § 10 Beförderung gefährlicher Güter
(1) Für die Beförderung gefährlicher Güter gelten auch auf Fähren die dafür erlassenen besonderen Vorschriften.
(2) Wer als Benutzer einer Fähre gefährliche Güter befördern lassen will, hat dies dem Fährpersonal vor dem Betreten oder Befahren der Fähre anzuzeigen und seine Beförderungspapiere vorzulegen.