Initial commit: Gesetze als Markdown

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# ESBISGDBEST_4
**Vierte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche
sozialistische Bildungssystem - Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet
der Bezirke Cottbus und Dresden -**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1](§1.md)
- [§ 2 Kindergärten](§2.md)

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# § 1
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# § 2 Kindergärten
(1) In Kindergärten im zweisprachigen Gebiet sind, ausgehend von den muttersprachlichen Voraussetzungen der Kinder, die deutsche bzw. sorbische Sprache in der Bildungs- und Erziehungsarbeit anzuwenden und die muttersprachliche Entwicklung der Kinder zu fördern.
(2) In Kindergärten im zweisprachigen Gebiet sind, wenn die erforderlichen Voraussetzungen - Sprachkenntnisse der Kinder und ausreichende Anzahl von Kindern - gegeben sind, Gruppen für Kinder mit sorbischer Muttersprache zu bilden. Besuchen Kinder mit sorbischer und Kinder mit deutscher Muttersprache gemeinsam einen Kindergarten und ist die Bildung von Parallelgruppen nicht möglich, sind beide Sprachen in der Bildungs- und Erziehungsarbeit anzuwenden.
(3) In Kindergärten im zweisprachigen Gebiet sind die Kinder, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, in einer ihren Kräften und Fähigkeiten angemessenen Weise auch mit der zweiten Sprache, Deutsch bzw. Sorbisch, vertraut zu machen.