Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10 Verwendung der Mittel
(1) Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Erfüllung des Fondszwecks nach § 1 Absatz 2 und nach Maßgabe von § 3 Absatz 1 verwendet werden.
(2) Der Fonds trägt seine Verwaltungskosten selbst.
(3) Der Fonds trägt die Kosten, die dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz sowie nach dem Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle entstehen.