Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

13
laws_md/endlsianfv/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:
1.wesentliche Barrierendie Barrieren, auf denen der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle beruht;
2.weitere Barrierendie Barrieren, die zusätzlich zu den wesentlichen Barrieren und im Zusammenwirken mit ihnen eine Ausbreitung von Radionukliden be- oder verhindern;
3.Bewertungszeitraumder Zeitraum, für den die Langzeitsicherheit des Endlagers zu prüfen und darzustellen ist;
4.Endlagergebindedie zur Endlagerung vorgesehenen Behälter mit radioaktiven Abfällen;
5.Integritätder Erhalt der für den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle relevanten Eigenschaften der Barrieren des Endlagersystems;
6.Langzeitsicherheitder dauerhafte Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung radioaktiver Abfälle;
7.Sicherheitsberichtder Sicherheitsbericht nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung;
8.Sicherheitsfunktioneine Eigenschaft einer Komponente des Endlagersystems oder ein im Endlagersystem ablaufender Prozess, die oder der sicherheitsrelevante Anforderungen an ein sicherheitsbezogenes System oder Teilsystem oder an eine Einzelkomponente erfüllt;
9.Robustheitdie Unempfindlichkeit der Sicherheitsfunktionen des Endlagersystems und seiner Barrieren gegenüber inneren und äußeren Einflüssen und Störungen.
Im Übrigen sind die Begriffsbestimmungen nach § 2 des Standortauswahlgesetzes anzuwenden.