Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 27 Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
Die technische Überwachungsorganisation hat den Überwachungsvertrag oder die Entsorgergemeinschaft die Mitgliedschaft zu kündigen, wenn
1.nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Zustimmung der Behörde zum Überwachungsvertrag oder nach der Aufnahme in die Entsorgergemeinschaft ein Zertifikat erteilt wird,
2.ein erteiltes Zertifikat
a)nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf seiner Gültigkeit neu erteilt worden ist oder
b)vor Ablauf seiner Gültigkeit entzogen worden ist oder
3.der Betrieb die zertifizierte Tätigkeit auf Dauer eingestellt hat.