Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

12
laws_md/djubv/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,12 @@
# § 2 Dienstjubiläen, Dankurkunden und Dienstjubiläumszuwendungen
(1) Anlässlich des 25-jährigen, 40-jährigen und50-jährigenDienstjubiläums wird eine Dankurkunde ausgehändigt und wird eine Dienstjubiläumszuwendung gewährt.
(2) Die Zuwendung beträgt nach einer Dienstzeit von
1.25 Jahren 350 Euro,
2.40 Jahren 500 Euro,
3.50 Jahren 600 Euro.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, denen aus demselben Anlass bereits eine Zuwendung aus öffentlichen Mitteln gewährt worden ist.
(4) § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 der Sonderurlaubsverordnung bleibt unberührt.