Initial commit: Gesetze als Markdown

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# BWFAHNANO
**Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1](§1.md)
- [§ 2](§2.md)
- [§ 3](§3.md)
- [§ 4](§4.md)

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laws_md/bwfahnano/§1.md Normal file
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# § 1
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.

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laws_md/bwfahnano/§2.md Normal file
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# § 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen Kreuz in der Mitte.

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laws_md/bwfahnano/§3.md Normal file
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# § 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.

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laws_md/bwfahnano/§4.md Normal file
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# § 4
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.