Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

8
laws_md/bming/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,8 @@
# § 9
(1) Das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung endet
1.mit der Entlassung des Bundeskanzlers, wenn der Bundestag ihm nach Artikel 67 des Grundgesetzes das Mißtrauen ausgesprochen hat,
2.mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages,
3.mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(2) Das Amtsverhältnis der einzelnen Bundesminister endet außerdem mit ihrer Entlassung. Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen.