Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

3
laws_md/bkneg/§14.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 14
Die Rechtsverhältnisse von dienstordnungsmäßig Angestellten, die nicht in das Beamtenverhältnis berufen werden, sowie deren Versorgung bestimmen sich nach dem bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Dienstvertrag und der für diesen bei Inkrafttreten dieses Gesetzes maßgebenden Dienstordnung. Entsprechendes gilt für die Versorgung ihrer Hinterbliebenen.