Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 15 Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition
Der Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition wird vom Umweltbundesamt berechnet. Die Länder ermitteln die dafür notwendigen PM2,5-Werte nach Maßgabe von Anlage 12 Abschnitt A. Die Mindestzahl der Probenahmestellen darf nicht unter der gemäß Anlage 5 Abschnitt B vorgesehenen Anzahl liegen.