Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,10 @@
# § 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.bienengefährliche Pflanzenschutzmittel:
a)Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der Auflage zugelassen hat, sie als "bienengefährlich" zu kennzeichnen,
b)andere zugelassene Pflanzenschutzmittel in einer höheren als der höchsten in der Gebrauchsanleitung vorgesehenen
aa)Aufwandmenge oder
bb)Konzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist;
2.blühende Pflanzen:Pflanzen, an denen sich geöffnete Blüten befinden, außer Hopfen und Kartoffeln.