Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,5 @@
# § 15 Übernahme weiterer Aufgaben für die Mitgliedsunternehmen
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation kann nach Maßgabe entgeltlicher Geschäftsbesorgungsverträge, die sie mit ihren in § 121 Absatz 2 Nummer 3 bis 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Mitgliedsunternehmen schließt, für diese folgende weitere Aufgaben übernehmen:
1.die Gewährung von Sachschadenersatz bei Arbeitsunfällen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Mitgliedsunternehmen und
2.die Regelung der wegen unfallbedingter Arbeitgeberleistungen übergeleiteten Schadenersatzansprüche.