Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

3
laws_md/bgb/§1237.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 1237 Öffentliche Bekanntmachung
Für die öffentliche Bekanntmachung der Versteigerung ist § 383 Absatz 3 anzuwenden. Der Eigentümer und Dritte, denen Rechte an dem Pfande zustehen, sind besonders zu benachrichtigen; die Benachrichtigung darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist.