Initial commit: Gesetze als Markdown

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# BEHWERKPRZUSTV
**Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die
Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1](§1.md)
- [§ 2](§2.md)

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# § 1
Zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" ist die für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen zuständige Oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde in dem Land, in dem die Prüfung abgelegt wird.

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# § 2
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.