Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

11
laws_md/beg/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 9
(1) Die Grundsätze des bürgerlichen Rechts über die Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens und über die Anrechnung eines im Zusammenhang mit dem Schaden erlangten Vorteils gelten sinngemäß.
(2) Ein mit der Verfolgung zusammenhängendes Einverständnis des Verfolgten mit der schädigenden Maßnahme steht dem Anspruch auf Entschädigung nicht entgegen.
(3) Ist der Schaden dadurch entstanden, daß der Verfolgte unter dem Druck der Verfolgung eine Handlung vorgenommen oder unterlassen hat, so steht dies dem Anspruch auf Entschädigung nicht entgegen.
(4) Leistungen, die ein Dritter in Erfüllung einer gesetzlichen oder sittlichen Unterhaltspflicht dem Verfolgten gewährt hat oder gewährt, stehen dem Anspruch auf Entschädigung auch dann nicht entgegen, wenn der Schaden durch diese Leistungen ausgeglichen wird.
(5) Für Schäden, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne die Verfolgung entstanden wäre, wird keine Entschädigung geleistet.