Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

10
laws_md/bbaug/§140.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,10 @@
# § 140 Vorbereitung
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
1.die vorbereitenden Untersuchungen,
2.die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
3.die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
4.die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
5.die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
6.die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
7.einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.