Initial commit: Gesetze als Markdown

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# § 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
(1) Für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise wird ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro.
(2) In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.