Initial commit: Gesetze als Markdown

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# ASGZUSTV
**Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem
Arbeitssicherstellungsgesetz auf Dienststellen im Geschäftsbereich des
Bundesministers der Verteidigung**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1](§1.md)
- [§ 2](§2.md)
- [§ 3](§3.md)

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laws_md/asgzustv/§1.md Normal file
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# § 1
Für Arbeitnehmer bei der Bundeswehr gelten § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2 und § 32 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Agentur für Arbeit die personalbearbeitende Dienststelle tritt, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuständig ist.

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laws_md/asgzustv/§2.md Normal file
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# § 2
§ 32 Abs. 4 des Arbeitssicherstellungsgesetzes ist für Arbeitnehmer der Bundeswehr mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Agentur für Arbeit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr tritt.

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laws_md/asgzustv/§3.md Normal file
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# § 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.