Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

11
laws_md/alg/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 11 Regelaltersrente
(1) Landwirte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn
1.sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und
2.sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
(2) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
1.die Regelaltersgrenze erreicht haben und
2.die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
(3) Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.