Update laws from RSS - 2026-05-19 21:08:47 UTC

This commit is contained in:
LawGit Bot
2026-05-19 21:08:48 +00:00
parent ea5cb1d719
commit 34a5a9169c
105 changed files with 1389 additions and 12 deletions

7
laws_md/vgv_2016/§12.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
(1) Der öffentliche Auftraggeber kann im Vergabeverfahren die Verwendung elektronischer Mittel, die nicht allgemein verfügbar sind (alternative elektronische Mittel), verlangen, wenn er
1.Unternehmen während des gesamten Vergabeverfahrens unter einer Internetadresse einen unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu diesen alternativen elektronischen Mitteln gewährt und
2.diese alternativen elektronischen Mittel selbst verwendet.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen und für Wettbewerbe die Nutzung elektronischer Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung verlangen. Sofern die verlangten elektronischen Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung nicht allgemein verfügbar sind, bietet der öffentliche Auftraggeber einen alternativen Zugang zu ihnen gemäß Absatz 1 an.