Update laws from RSS - 2026-05-19 21:08:47 UTC
This commit is contained in:
8
laws_md/vgv_2016/§1.md
Normal file
8
laws_md/vgv_2016/§1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,8 @@
|
||||
# § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
|
||||
|
||||
(1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.
|
||||
|
||||
(2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf
|
||||
1.die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit,
|
||||
2.die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und
|
||||
3.die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user