Vorsatzanfechtung
Die erkannte Zahlungsunfähigkeit allein trägt den Vorsatz nicht.
Auf die Revision wird das Urteil aufgehoben.
Die Klägerin verlangt Rückgewähr.
Die Revision ist begründet.
I. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Anfechtungsgegner habe vorsätzlich gehandelt.