# Kommentar Hier entstehen später Kommentare im Stil von BeckOK / Grüneberg: eine Datei pro Paragraph, z. B. `bgb/§242.md`, mit Randnummern. Der geltende Normtext bleibt in Lawgit (`laws_md/`). Neue Gerichtsentscheidungen aus `ge_md/` werden nach den Regeln in [docs/EINARBEITUNG.md](../docs/EINARBEITUNG.md) eingearbeitet. Noch keine Kommentartexte — nur der Anker für den nächsten Schritt.